AGB
Gültig für Mitgliedsverträge der Baeger Med GmbH
Vertragsabschlüsse ab 01.01.2026
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Baeger Med GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen der Baeger Med GmbH im Rahmen der vereinbarten Mitgliedschaft während der gültigen Öffnungszeiten und unter Beachtung der Hausordnung zu nutzen.
2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1. Grundlage aller Leistungen der Baeger Med GmbH gegenüber ihren Mitgliedern sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für sämtliche Mitgliedsverträge einschließlich Nebenleistungen sowie für zukünftige ergänzende oder geänderte Angebote.
2.2. Änderungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied in Textform unter Hervorhebung der geänderten Regelungen informiert wurde und diesen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Monat ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform möglich.
3.2. Kündigungen sind in Textform bei der Baeger Med GmbH einzureichen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs bei der Baeger Med GmbH.
3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhafter Sportuntauglichkeit oder Krankheit (ärztliches Attest) sowie bei Schwangerschaft vor, sofern diese Umstände nach Vertragsschluss eintreten.
3.4. Eine Nichtnutzung der Einrichtungen der Baeger Med GmbH entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Beiträge.
3.5. Bei Verträgen zugunsten Minderjähriger ist die gesetzliche Vertretung Vertragspartner und verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
4.1. Rücklastschriften aufgrund fehlender Kontodeckung oder unberechtigter Rückgaben berechtigen die Baeger Med GmbH, die entstehenden Bank- und Bearbeitungsgebühren geltend zu machen. Diese werden mit der nächsten Abbuchung eingezogen. Im Verzugsfall können zusätzlich Mahngebühren erhoben werden.
4.2. Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der drei Monatsbeiträgen entspricht, ist die Baeger Med GmbH berechtigt, sämtliche offenen Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit geltend zu machen. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit umfasst dies die Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen kann die Nutzung der Einrichtungen ausgesetzt werden.
4.3. Die Baeger Med GmbH ist berechtigt, ein Inkassounternehmen mit dem Einzug offener Forderungen zu beauftragen.
4.4. Der durchschnittliche Monatsbeitrag basiert auf einem Wochenpreis (Wochenpreis × 52 Wochen ÷ 12 Monate). Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig.
4.5. Die Baeger Med GmbH ist berechtigt, Mitgliedsbeiträge mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsbeginn anzupassen.
4.6. Familientarif: Bis zu zwei Kinder bis einschließlich des 24. Lebensjahres trainieren kostenfrei. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile Mitglied der Baeger Med GmbH sind. Der Familientarif endet automatisch, sobald diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine ausführliche Datenschutzinformation wird separat bereitgestellt.
Die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
6. Mitgliedskarte / Transponder
6.1. Nach Vertragsschluss erhält das Mitglied ein persönliches, nicht übertragbares Zugangsmedium (Transponder). Dieses bleibt Eigentum der Baeger Med GmbHund ist nach Vertragsende zurückzugeben.
6.2. Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte (z. B. Weitergabe des Transponders) ist die Baeger Med GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 € je Verstoß zu erheben und gegebenenfalls den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
6.3. Verlust oder Diebstahl des Transponders sind der Baeger Med GmbH unverzüglich mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatztransponders werden 10,00 € berechnet.
6.4. Die Baeger Med GmbH ist berechtigt, zur Identitätsprüfung einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen.
7. Krankheit / Ruhendstellung
7.1. Bei Krankheit oder Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat kann die Mitgliedschaft auf Antrag und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ruhend gestellt werden.
7.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Ruhendstellung.
8. Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen
8.1. An gesetzlichen Feiertagen kann das Studio der Baeger Med GmbH geschlossen sein.
8.2. Änderungen der Öffnungszeiten oder des Kursplans erfolgen im zumutbaren Rahmen. Eine erhebliche Einschränkung des Leistungsangebots ist ausgeschlossen.
8.3. Kurzfristige Schließungen bis zu 24 Stunden, insbesondere aufgrund von Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, begründen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
9. Pandemie- und behördliche Betriebsbeschränkungen
Bei behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen, die den Betrieb des Studios einschränken oder vorübergehend unmöglich machen, ist die Baeger Med GmbH berechtigt, das Leistungsangebot im gesetzlich zulässigen Umfang anzupassen.
10. Änderung persönlicher Daten
10.1. Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere Anschrift, Name oder Bankverbindung, sind der Baeger Med GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
10.2. Kosten, die durch unterlassene Mitteilungen entstehen (z. B. Rücklastschriften oder Adressermittlungen), trägt das Mitglied, soweit es diese zu vertreten hat.
11. Haftung
11.1. Die Baeger Med GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im gesetzlichen Umfang.
11.2. Für den Verlust persönlicher Gegenstände haftet die Baeger Med GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Spinde sind vom Mitglied ordnungsgemäß zu verschließen. Nach Betriebsschluss ist die Baeger Med GmbH berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und zu räumen. Beschädigte oder zurückgelassene Schlösser werden nicht ersetzt.
12. Hausordnung
Die Hausordnung der Baeger Med GmbH ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages und von allen Mitgliedern einzuhalten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist die Baeger Med GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Snackautomat, Jetmix-Mineraltheke und Kaffeeautomat
14.1. Verzehrguthaben sind personengebunden, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechenbar.
14.2. Für Funktionsstörungen, leere Automaten oder Bedienfehler haftet die Baeger Med GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.3. Die Nutzung der Jetmix-Mineraltheke ist optional, personengebunden und nicht übertragbar.
14.4. Missbrauch der Jetmix-Mineraltheke oder anderer Zusatzleistungen berechtigt die Baeger Med GmbH zum Entzug der Nutzung, zur Nachberechnung der Leistungen sowie zu weiteren Maßnahmen gemäß Ziffer 6.2.
14.5. Der Verlust einer Zugangsberechtigung ist der Baeger Med GmbH unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch eine verspätete Meldung entstehen, haftet das Mitglied, soweit es den Verlust zu vertreten hat.
